Unabhängiger Immobilienberater und Mitglied des iad Deutschland Netzwerks.
Geldwäscheprävention.
Warum wir Ihre Identität prüfen.
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie werden persönliche Angaben und bestimmte Nachweise benötigt. Dazu gehört auch die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung. Sven Stephani Immobilien informiert Sie hier darüber, weshalb diese Prüfung erforderlich ist und wie Sie dabei mitwirken können.
Unsere Verantwortung als Immobilienmakler.
Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Vermögenswerte aus Straftaten in den regulären Wirtschaftskreislauf gelangen oder zur Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden. Immobilienmakler gehören nach § 2 Absatz 1 Nummer 14 GwG zu den gesetzlich verpflichteten Berufsgruppen.
Damit sind insbesondere Pflichten zur Identifizierung, zur Klärung wirtschaftlich Berechtigter und zur Dokumentation verbunden. Die Abfrage entsprechender Angaben ist daher Bestandteil einer gesetzeskonformen Immobilienvermittlung. Sie bedeutet für sich genommen keinen Verdacht gegen Ihre Person. § 2 GwG
Wann wird die Identität geprüft?
Bei der Vermittlung eines Immobilienkaufs ist die Identifizierung erforderlich, sobald die Vertragsparteien hinreichend bestimmt sind und ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Geschäfts besteht. Die Prüfung kann deshalb bereits vor dem Notartermin notwendig sein.
Sind Käufer und Verkäufer jeweils durch einen eigenen Immobilienmakler vertreten, muss grundsätzlich jeder Makler die Partei identifizieren, für die er handelt. § 11 Absatz 2 GwG
Welche Angaben und Unterlagen werden benötigt?
Bei Privatpersonen gehören dazu insbesondere der vollständige Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift. Die Angaben werden anhand eines gültigen, gesetzlich anerkannten Ausweisdokuments oder eines anderen zulässigen Identifizierungsverfahrens überprüft.
Bei Gesellschaften werden zusätzlich Angaben zum Unternehmen und zur gesetzlichen Vertretung sowie geeignete Nachweise benötigt, beispielsweise ein Handelsregisterauszug. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erläutern wir Ihnen im Rahmen der Vermittlung. § 11 GwG, § 12 GwG
Handeln Sie für eine andere Person oder ein Unternehmen?
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie das Geschäft für einen wirtschaftlich Berechtigten durchführen. Auch dessen Identität ist offenzulegen und nachzuweisen. Bei Unternehmen kann es dafür erforderlich sein, die Eigentums- und Kontrollverhältnisse zu klären.
Die zur Identifizierung erforderlichen Informationen und Unterlagen müssen bereitgestellt werden. Änderungen während der Geschäftsbeziehung sind unverzüglich mitzuteilen. § 11 Absätze 5 und 6 GwG
Dokumentation und Umgang mit Ihren Daten.
Die gesetzlich erforderlichen Prüfungen und Nachweise müssen dokumentiert werden. Dazu können auch Kopien oder digitale Erfassungen von Identifizierungsunterlagen gehören. Die Unterlagen sind grundsätzlich fünf Jahre aufzubewahren; abweichende gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. § 8 GwG
Keine Barzahlung beim Immobilienkauf.
Beim Kauf oder Tausch inländischer Immobilien darf die Gegenleistung nicht mit Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen erbracht werden. Gegenüber dem zuständigen Notar ist grundsätzlich nachzuweisen, dass zulässige Zahlungsmittel verwendet wurden, beispielsweise durch eine Zahlungsbestätigung der Bank. Gesetzliche Ausnahmen von der Nachweispflicht bleiben unberührt. § 16a GwG
Ihre Fragen klären wir persönlich.
Sie möchten wissen, welche Unterlagen für Ihr Immobiliengeschäft erforderlich sind? Sprechen Sie uns gerne an. Wir erläutern Ihnen die notwendigen Schritte und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der Angaben.
Sven Stephani – Immobilienberater
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